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Freitag, 11. Oktober 2019
Auch bei einfacher Hilfe wird mir vom SG diese verweigert
kasparhauser, 23:56h
SG Berlin
- Dem Präsidenten persönlich
S 37 AS 6512/19
Per Telefax
Berlin, 11. Okt. 2019
ANHÖRUNGSRÜGE
BERUFUNG
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG UND ALLE IN FRAGE KOMMENDE RECHTSMITTEL
GEGEN DEN RICHTER GEIGER
Sehr geehrter Herr Helbig,
ich fühle mich durch Herrn Geiger verfolgt, der offensichtlich meine körperliche Vernichtung anstrebt, in dem er mir immer wieder einfaches Recht nimmt. Dies müssen Sie dringend unterbinden.
Aus meiner Sicht gehört Herr Geiger vor ein Richtergericht und aus dem Richteramt unehrenhaft entlassen. Die Voraussetzungen des § 9 DRiG erfüllt er keinesfalls.
Der Beschluß des Richters Geiger vom 2.10.2019 ist schon aus formalen Gründen aufzuheben.
1. Er ist ohne Kammerbeschluß als Einzelrichter tätig geworden.
2. Es ist keine natürliche Person als Beklagte genannt, ein klarer Verstoß gegen § 136 SGG und § 313 ZPO.
3. Das Urteil ist nicht vom Richter unterschrieben, § 315 ZPO
4. Es ist nicht klar, was beglaubigt wurde.
Mit 23.8.2019 hatte ich die Beiziehung sämtlicher Leistungsträger, § 19 SGB IX, die ja zum Wohle von uns Bürgern zusammenarbeiten sollen, beantragt und die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung gefordert.
Der Herr Geiger hat also zum wiederholten Male in ganz entscheidungserheblicher Weise gegen meinen Anspruch auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren verstoßen. Daher muß das Verfahren beim SG weitergeführt werden, § 178a SGG.
Ich verweise noch darauf, daß es System hat, gegen Opfer von Gewalt vorzugehen und denen ihr Recht vorzuenthalten: https://wann-handeln-sie-herr-weil.jimdofree.com/portfolio/
In Frankreich ist man da humaner: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum=15.02.2018&Aktenzeichen=20579/12 Da wird Opfern von Gewalt und Terror, sowie Opfern von Ärztefehlern zeitnah geholfen.
Viele Grüße
Horst Murken
- Dem Präsidenten persönlich
S 37 AS 6512/19
Per Telefax
Berlin, 11. Okt. 2019
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BERUFUNG
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FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG UND ALLE IN FRAGE KOMMENDE RECHTSMITTEL
GEGEN DEN RICHTER GEIGER
Sehr geehrter Herr Helbig,
ich fühle mich durch Herrn Geiger verfolgt, der offensichtlich meine körperliche Vernichtung anstrebt, in dem er mir immer wieder einfaches Recht nimmt. Dies müssen Sie dringend unterbinden.
Aus meiner Sicht gehört Herr Geiger vor ein Richtergericht und aus dem Richteramt unehrenhaft entlassen. Die Voraussetzungen des § 9 DRiG erfüllt er keinesfalls.
Der Beschluß des Richters Geiger vom 2.10.2019 ist schon aus formalen Gründen aufzuheben.
1. Er ist ohne Kammerbeschluß als Einzelrichter tätig geworden.
2. Es ist keine natürliche Person als Beklagte genannt, ein klarer Verstoß gegen § 136 SGG und § 313 ZPO.
3. Das Urteil ist nicht vom Richter unterschrieben, § 315 ZPO
4. Es ist nicht klar, was beglaubigt wurde.
Mit 23.8.2019 hatte ich die Beiziehung sämtlicher Leistungsträger, § 19 SGB IX, die ja zum Wohle von uns Bürgern zusammenarbeiten sollen, beantragt und die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung gefordert.
Der Herr Geiger hat also zum wiederholten Male in ganz entscheidungserheblicher Weise gegen meinen Anspruch auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren verstoßen. Daher muß das Verfahren beim SG weitergeführt werden, § 178a SGG.
Ich verweise noch darauf, daß es System hat, gegen Opfer von Gewalt vorzugehen und denen ihr Recht vorzuenthalten: https://wann-handeln-sie-herr-weil.jimdofree.com/portfolio/
In Frankreich ist man da humaner: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum=15.02.2018&Aktenzeichen=20579/12 Da wird Opfern von Gewalt und Terror, sowie Opfern von Ärztefehlern zeitnah geholfen.
Viele Grüße
Horst Murken
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