Montag, 6. Januar 2020
Der Korruptionsbeauftragte erkennt keine Korruption
Sehr geehrter Herr Dr. Reiff,

da ich gehbehindert bin, steht mir ein Teilhabeplan nach § 19 SGB IX zu. Dabei ist es egal, bei wem ich diesen Antrag stelle: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/bundesteilhabegesetz/bundesteilhabegesetz-teilhabeplanverfahren_238_446932.html

Doch das SG hat mir dieses versagt mit der klaren Lüge, daß die BEK kein Träger sei und verweist selber auf § 6 SGB IX: https://www.dropbox.com/s/a8a84u8z9gz795h/2019-12-27.pdf

Dabei hatte er sich auch geweigert, andere mögliche Träger in den Rubrum aufzunehmen, also der Vorsatz der Rechtsbeugung ist nicht zu leugnen.

Da ich Herrn Helbig direkt angeschrieben habe, hätte dieser auch selber antworten müssen. Wieso dies nicht geschehen ist, sollte von Ihnen geklärt werden. War er nicht verhindert, ist auch gegen ihn, wie gegen den Richter Spleet und Frau Längert zu ermitteln

Daher bitte ich Sie, gemäß § 339 StGB sowie alle in Frage kommenden §§ und Rechtsmittel gegen diese drei zu ermitteln.

Auch ein Disziplinarverfahren kommt in Betracht: https://de.wikipedia.org/wiki/Disziplinarverfahren

Und natürlich muß uns schnellstmöglich geholfen werden. Mein Sohn, der mich seit dem 8.6.2018 alleine pflegt, hat einen sehr anstrengenden Beruf und diese Ausbeutung meiner Söhne muß endlich beendet werden. Nach zwölf Jahren ist die Eilbedürftigkeit kaum noch zu leugnen, zumindest nicht von gesetzestreuen Mitmenschen.

Für Fragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken


Generalstaatsanwaltschaft Berlin
– Zentralstelle Korruptionsbekämpfung –




Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin



Per Mail

Herrn Horst Murken


Ihre mail vom 30. Dezember 2019

Sehr geehrter Herr Murken,

für Ihre Informationen in der genannten Mail sowie den Mails vom 7.8., 20.9. und 11.10.2019 bedanke ich mich. Wie ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 5. August 2019 mitgeteilt habe, beschränkt sich die Befugnis der Zentralstelle gemäß der Allgemeinen Verfügung über die Einrichtung einer Zentralstelle “Korruptionsbekämpfung“ bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 30. Juli 1998 auf die Entgegennahme von Hinweisen über Sachverhalte mit Korruptionsverdacht, Prüfung und gegebenenfalls Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Berlin. Eigene Ermittlungen führt die Zentralstelle nicht durch. Angesichts Ihrer Schilderung des Sachverhaltes erlaube ich mir Ihnen nahezulegen, die Ihnen zustehenden Rechtsmittel bei den dafür vorgesehenen Stellen einzulegen und sich Rechtsrat durch hierfür vorgesehene Stellen einzuholen.

Ich bitte Sie höflich, von erneuten Eingaben abzusehen, soweit diese nicht in die Zuständigkeit der Zentralstelle „Korruptionsbekämpfung“ bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin fallen. Im anderen Falle werde ich künftig von einer Bearbeitung und Beantwortung absehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr.Reiff
Leitender Oberstaatsanwalt

Auf Anordnung
Fichtner
Justizhauptsekretärin

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