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Dienstag, 6. August 2019
Es wurde keine mögliche Korruption erkannt
kasparhauser, 18:58h
Meine Antwort vom 6.8. per Mail, bisherr ist noch keine Antwort gekommen:
Sehr geehrter Herr Dr. Reiff,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Diese habe ich sofort über mein Netzwerk verbreitet.
Ich schrieb Ihnen, daß die Staatsanwaltschaft in Bremen-Niedersachsen die Ermittlungen aufgenommen haben, also wohl einen Anfangsverdacht feststellte.
Haben Sie mit Ihren dortigen Kollegen gesprochen? Immerhin wurde dort durch Interventionen von Sachverständigen und Wissenschaftlern die Möglichkeit der Korruption widerwillig erkannt.
Sind Sie der Meinung, daß über elf Jahre für Leistungen welcher Art auch immer, normal ist?
https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
Reicht alleine diese Zeitspanne nicht für einen Verdacht auf Korruption zu Lasten von Opfern von Gewalttaten?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
– Zentralstelle Korruptionsbekämpfung –
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin
Per Mail
Herrn Horst Murken
Ihre mail vom 29. Juli 2019
Sehr geehrter Herr Murken,
für Ihre Informationen in der genannten mail bedanke ich mich. Gemäß der Allgemeinen Verfügung über die Einrichtung einer Zentralstelle “Korruptionsbekämpfung“ bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 30. Juli 1998 beschränkt sich die Befugnis der Zentralstelle auf die Entgegennahme von Hinweisen über Sachverhalte mit Korruptionsverdacht, Prüfung und gegebenenfalls Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Berlin. Eigene Ermittlungen führt die Zentralstelle nicht durch. Da ich Ihren Ausführungen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der von Ihnen genannten Personen aber nicht habe entnehmen können, habe ich von der Weiterleitung Ihres Schreibens an die Staatsanwaltschaft Berlin abgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.Reiff
Leitender Oberstaatsanwalt
Auf Anordnung
Fichtner
Justizhauptsekretärin
Sehr geehrter Herr Dr. Reiff,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Diese habe ich sofort über mein Netzwerk verbreitet.
Ich schrieb Ihnen, daß die Staatsanwaltschaft in Bremen-Niedersachsen die Ermittlungen aufgenommen haben, also wohl einen Anfangsverdacht feststellte.
Haben Sie mit Ihren dortigen Kollegen gesprochen? Immerhin wurde dort durch Interventionen von Sachverständigen und Wissenschaftlern die Möglichkeit der Korruption widerwillig erkannt.
Sind Sie der Meinung, daß über elf Jahre für Leistungen welcher Art auch immer, normal ist?
https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
Reicht alleine diese Zeitspanne nicht für einen Verdacht auf Korruption zu Lasten von Opfern von Gewalttaten?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
– Zentralstelle Korruptionsbekämpfung –
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin
Per Mail
Herrn Horst Murken
Ihre mail vom 29. Juli 2019
Sehr geehrter Herr Murken,
für Ihre Informationen in der genannten mail bedanke ich mich. Gemäß der Allgemeinen Verfügung über die Einrichtung einer Zentralstelle “Korruptionsbekämpfung“ bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 30. Juli 1998 beschränkt sich die Befugnis der Zentralstelle auf die Entgegennahme von Hinweisen über Sachverhalte mit Korruptionsverdacht, Prüfung und gegebenenfalls Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Berlin. Eigene Ermittlungen führt die Zentralstelle nicht durch. Da ich Ihren Ausführungen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der von Ihnen genannten Personen aber nicht habe entnehmen können, habe ich von der Weiterleitung Ihres Schreibens an die Staatsanwaltschaft Berlin abgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.Reiff
Leitender Oberstaatsanwalt
Auf Anordnung
Fichtner
Justizhauptsekretärin
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