Donnerstag, 13. Februar 2020
Weiterhin Rechtsbeugung gegen Bürger
SG Berlin
S 217 AL 101/20 ER
- Dem Gerichtspräsidenten Herrn Helbig persönlich



Per Mail


Berlin, 13. Feb. 2020




BERUFUNG
DIENSTAUFSICHTBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG
GEGEN DIE RICHTERIN SCHUCKERT




Sehr geehrter Herr Helbig,

ich fordere Sie erneut auf, „Ihre“ Richter nachzuschulen, damit diese endlich Rechtsstaat verstehen.

In Deutschland wird massiv gegen Europäisches Recht verstoßen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A32012L0029&from=DE&fbclid=IwAR0vEmGN613ya9eXDEsC-agM0XElVRbvDeXUsI2RWBBesLothWJE5FGfEX0

Und dies hat System: https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html

Dies muß endlich beendet werden.

Frau Schuckert hat keinen Versuch unternommen, den Sachverhalt richtig zu ermitteln, sondern übernimmt unter Verstoß gegen das Gewaltenteilungsprinzip die Argumente der Beklagten und läßt meine Argumente außen vor. Dies nennt sich sicherlich Rechtsbeugung, die aber in diesem Staate so gut wie nie verfolgt wird. Dabei müßte dringend zur Herstellung eines Rechtsstaates der § 70 StGB angewandt werden.

Meine Mail an die Bundesagentur für Arbeit ging am 3.1.2020, einem Werktag, um 10:55 Uhr raus. Damit begann am diesen Tag die Frist von 14 Tagen.

Da diese ohne Reaktion, Anrufe waren nicht zielführend und sind auch nicht belegt, eine Mail wäre einfacher und nachweisbar, blieb, sind die 14 Tage verstrichen und die Bundesagentur für Arbeit ist jetzt leitstungsverpflichtet.

Sehr wohl habe ich mit meinem Eilantrag einen Anordnungsgrund genannt. Im Zweifel hätte Frau Schuckert bei mir nachfragen müssen, § 103 iVm § 106 SGG. Dies hat sie vorsätzlich unterlassen.

Damit ist Frau Schuckert schuldig der unterlassenen Hilfeleistung, der Weißen Folter und dem Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung, sowie dem Verstoß gegen internationales Recht und europäischen Recht, wie auch der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Dies reicht, um gegen Frau Schuckert dienstrechtlich und disziplinarrechtlich vorzugehen: https://de.wikipedia.org/wiki/Disziplinarverfahren

Wie es richtig geht, wird hier beschrieben: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/bundesteilhabegesetz/bundesteilhabegesetz-teilhabeplanverfahren_238_446932.html

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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