Freitag, 11. Oktober 2019
Auch bei einfacher Hilfe wird mir vom SG diese verweigert
SG Berlin
- Dem Präsidenten persönlich
S 37 AS 6512/19




Per Telefax


Berlin, 11. Okt. 2019



ANHÖRUNGSRÜGE
BERUFUNG
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG UND ALLE IN FRAGE KOMMENDE RECHTSMITTEL
GEGEN DEN RICHTER GEIGER


Sehr geehrter Herr Helbig,

ich fühle mich durch Herrn Geiger verfolgt, der offensichtlich meine körperliche Vernichtung anstrebt, in dem er mir immer wieder einfaches Recht nimmt. Dies müssen Sie dringend unterbinden.

Aus meiner Sicht gehört Herr Geiger vor ein Richtergericht und aus dem Richteramt unehrenhaft entlassen. Die Voraussetzungen des § 9 DRiG erfüllt er keinesfalls.

Der Beschluß des Richters Geiger vom 2.10.2019 ist schon aus formalen Gründen aufzuheben.
1. Er ist ohne Kammerbeschluß als Einzelrichter tätig geworden.
2. Es ist keine natürliche Person als Beklagte genannt, ein klarer Verstoß gegen § 136 SGG und § 313 ZPO.
3. Das Urteil ist nicht vom Richter unterschrieben, § 315 ZPO
4. Es ist nicht klar, was beglaubigt wurde.

Mit 23.8.2019 hatte ich die Beiziehung sämtlicher Leistungsträger, § 19 SGB IX, die ja zum Wohle von uns Bürgern zusammenarbeiten sollen, beantragt und die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung gefordert.

Der Herr Geiger hat also zum wiederholten Male in ganz entscheidungserheblicher Weise gegen meinen Anspruch auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren verstoßen. Daher muß das Verfahren beim SG weitergeführt werden, § 178a SGG.

Ich verweise noch darauf, daß es System hat, gegen Opfer von Gewalt vorzugehen und denen ihr Recht vorzuenthalten: https://wann-handeln-sie-herr-weil.jimdofree.com/portfolio/

In Frankreich ist man da humaner: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum=15.02.2018&Aktenzeichen=20579/12 Da wird Opfern von Gewalt und Terror, sowie Opfern von Ärztefehlern zeitnah geholfen.

Viele Grüße


Horst Murken

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Dienstag, 6. August 2019
Es wurde keine mögliche Korruption erkannt
Meine Antwort vom 6.8. per Mail, bisherr ist noch keine Antwort gekommen:

Sehr geehrter Herr Dr. Reiff,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Diese habe ich sofort über mein Netzwerk verbreitet.

Ich schrieb Ihnen, daß die Staatsanwaltschaft in Bremen-Niedersachsen die Ermittlungen aufgenommen haben, also wohl einen Anfangsverdacht feststellte.

Haben Sie mit Ihren dortigen Kollegen gesprochen? Immerhin wurde dort durch Interventionen von Sachverständigen und Wissenschaftlern die Möglichkeit der Korruption widerwillig erkannt.

Sind Sie der Meinung, daß über elf Jahre für Leistungen welcher Art auch immer, normal ist?

https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/

Reicht alleine diese Zeitspanne nicht für einen Verdacht auf Korruption zu Lasten von Opfern von Gewalttaten?

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken


Generalstaatsanwaltschaft Berlin
– Zentralstelle Korruptionsbekämpfung –




Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin


Per Mail
Herrn Horst Murken

Ihre mail vom 29. Juli 2019




Sehr geehrter Herr Murken,

für Ihre Informationen in der genannten mail bedanke ich mich. Gemäß der Allgemeinen Verfügung über die Einrichtung einer Zentralstelle “Korruptionsbekämpfung“ bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 30. Juli 1998 beschränkt sich die Befugnis der Zentralstelle auf die Entgegennahme von Hinweisen über Sachverhalte mit Korruptionsverdacht, Prüfung und gegebenenfalls Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Berlin. Eigene Ermittlungen führt die Zentralstelle nicht durch. Da ich Ihren Ausführungen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der von Ihnen genannten Personen aber nicht habe entnehmen können, habe ich von der Weiterleitung Ihres Schreibens an die Staatsanwaltschaft Berlin abgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.Reiff
Leitender Oberstaatsanwalt


Auf Anordnung
Fichtner
Justizhauptsekretärin

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Montag, 29. Juli 2019
Korruption, §§ 299a und 299b StGB
Sehr geehrter Herr Dr. Reiff,

ich möchte meinen Verdacht der Korruption beim SG, 44. Kammer, Vorsitzender ist ein Herr Richter melden. Und Vorteilsnehmer ist ein Herr Prof. Dr. Sparmann.

Bei meinem Termin am 9.11.2017 gestand der Gutachter, Herr Prof. Dr. Sparmann, mir lediglich einen GdB von 20 zu und meinte, dies sei auch der GdS. Dabei machte er sich lustig über die Vorschrift, die auch für das LAGeSo gilt, daß man, wenn man keine 2km in 30 Minuten ohne Hilfsmittel gehen kann, mindestens einen GdB von 50 zu bekommen hat. Herr Prof. Dr. Sparmann meinte, dies sei wohl die Erfindung von einigen Juristen - wobei er seine Geringschätzung von BGH-Richtern offen zeigte.

Gegen Schluß der Sitzung meinte Herr Richter zu dem Gutachter, daß man sich jetzt wohl öfter sehen werde, da er gedenke, ihm weitere Aufträge zu erteilen. Hier habe ich den Verdacht, daß gegen die damals schon geltenden §§ 299a und 299b StGB verstoßen wird.

Hier einige Links:

https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2673308/ Bitte beachten Sie auch den Link ganz unten

Presse zu meinem Fall, allerdings geht es hier um das Kammergericht: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/

Hier die Aussage eines Insiders zu den Praktiken, wie Gerichte mit Opfern von Gewalt umgehen: https://wann-handeln-sie-herr-weil.jimdofree.com/portfolio/

Hier eine Petition von anderen Opfern solchen Vorgehens: https://www.change.org/p/innenminister-pistorius-niedersachsen-und-innensenator-m%C3%A4urer-bremen-korruptionsskandal-in-niedersachsen-leiten-sie-ermittlungen-ein-innenminister-pistorius?recruiter=62287809&utm_source=share_petition&utm_medium=copylink&utm_campaign=share_petition&utm_term=share_petition


Soweit ich weiß, wurden in Bremen/Niedersachsen die Ermittlungen gegen die "Gutachter" und die Richter aufgenommen.

Ich habe für dieses Verfahren extra Rechtsstaat21.blogger.de angelegt.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken

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